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Mit
            der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennen Sie nachfolgende
            Versteigerungsbedingungen an.                      
            
 
          - 
            
Die
            Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.             
          
 
          - 
            
Die
            Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der
            Auktion befinden. Der Käufer erkennt an, daß jegliche Reklamation
            ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit,
            Vollständigkeit, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte
            Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Technische
            Informationen, Daten, Maße und Baujahre sind unverbindlich. Eine
            vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten             
          
 
          - 
            
In
            der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In
            Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu
            ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.             
          
 
          - 
            
Der
            Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zzgl. 15%
            Versteigerungsgebühr und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
            MwSt auf den Gesamtbetrag.
            Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtl.
            beglaubigten USt.Id.Nr. eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten,
            ausgenommen die Mehrwertsteuer auf die Versteigerungsgebühr.
            Käufer außerhalb der EU-Staaten zahlen die Mehrwertsteuer als
            Kaution und erhalten innerhalb von 14 Tagen ab Versteigerungstag
            nach Vorlage des abgestempelten Ausfuhrnachweises die Mehrwertsteuer
            zurück, ausgenommen die Mehrwertsteuer auf die
            Versteigerungsgebühr. Wenn mehrere Käufer zugleich ein und
            dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel über
            einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Jedes Gebot
            kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag
            verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden,
            während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag unter
            Vorbehalt zu erteilen.             
          
 
          - 
            
Die
            Höhe der Mindestangebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen
            für die ganze Auktion oder für einzelne Positionen besonders
            bestimmt.             
          
 
          - 
            
Die
            Zahlung der Gesamtforderung muß in bar oder durch bankbestätigten
            Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird
            diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand
            nochmals versteigert. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr
            zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf
            einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht
            statthaft.             
          
 
          - 
            
Der
            Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.              
          
 
          - 
            
Alle
            Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten
            Mitarbeiter zu leisten.             
          
 
          - 
            
Das
            Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als an den Käufer übergeben,
            womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des
            Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm,
            Diebstahl und Einbruch auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch
            insbesondere für Zubehörteile. Das Eigentum geht jedoch erst nach
            vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den
            Käufer über.             
          
 
          - 
            
Der
            Versteigerer ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des
            Auftraggebers Kaufgelder einzuziehen und einzuklagen.             
          
 
          - 
            
Während
            oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen
            bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen
            Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind.             
          
 
          - 
            
Bei
            Zahlung mit Scheck gilt dieser nur in Verbindung mit einer
            unwiderruflichen Bankbestätigung. Fahrzeuge müssen in bar oder mit
            BBK-Scheck bezahlt werden.             
          
 
          - 
            
Erst
            nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der
            ersteigerten Gegenstände. Die Preise für die Gegenstände
            verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und
            unverladen. Die ersteigerte Ware muß jedoch innerhalb der
            angegebenen Termine vollständig abgeholt werden, sonst haftet der
            Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. weitere Lagerung, evtl.
            Auslagerung, Demontage.             
          
 
          - 
            
Für
            Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird
            keine Haftung übernommen. Die Inbetriebsetzung von Geräten ist
            strengstens untersagt.             
          
 
          - 
            
Der
            Besucher der Versteigerung haftet für die von ihm verursachten
            Schäden, gleich welcher Art              
          
 
          - 
            
Für
            Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet
            der Verursacher.             
          
 
          - 
            
Für
            alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft
            werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.             
          
 
          - 
            
Für
            die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände
            Erfüllungsort.
            Gerichtsstand ist Hannover            
          
 
          - 
            
Druckfehler
              und Irrtum vorbehalten.